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Struktur

Organisation: Vorstand, Mitglieder, Mitgliederversammlung, Arbeitsgruppen

  • Die Mitgliederversammlung ist das zentrale Organ des Experten-Netzwerks und findet einmal jährlich statt.
  • Mitglieder des Experten-Netzwerks können alle diejenigen Personen und Institutionen sein, die beruflich in der Behandlung, Erforschung und/oder Prävention von Essstörungen tätig sind.
  • Es wird unterschieden zwischen Einzelmitgliedern und Institutions- Mitgliedern.
  • Der Vorstand besteht aus 5-7 Mitgliedern des Experten-Netzwerks. Sie wird alle zwei Jahre an Mitgliederversammlung gewählt.
  • Verschiedene Arbeitsgruppen zu relevanten Themen (z.B. Behandlungsstandards) sind aktiv und treffen sich mehrmals jährlich.

Die Organisationsform des Experten-Netzwerks Essstörungen Schweiz ist die eine Vereins mit einem internen Geschäftsreglement.

Die Organe des Experten-Netzwerks sind:

1. Vorstand

Der Vorstand des Experten-Netzwerks Essstörungen Schweiz besteht aus 3-5 Mitgliedern des Experten-Netzwerks. Sie wird von den anwesenden Mitgliedern der Vollversammlung alle zwei Jahre gewählt. Sie koordiniert die Aktivitäten des Experten-Netzwerks im Sinne seiner Ziele und Anliegen (siehe oben). Sie vertritt das Experten-Netzwerk gegen Aussen.

2. Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das zentrale Organ des Experten-Netzwerks. Die Teilnahme möglichst aller Mitglieder wird erwartet, um laufende Entwicklungen frühzeitig zu erfassen, die Tätigkeit des Experten-Netzwerks breit abzustützen und die persönlichen Kontakte - ein wesentlicher Bestandteil des Netzwerks - zu vertiefen. Die Mitgliederversammlung finden jährlich statt.

3. Arbeitsgruppen

Arbeitsgruppen werden gebildet, um Teilziele des Experten-Netzwerks Essstörungen voranzutreiben und aktuelle Themen und Problemstellungen aus dem Bereich Essstörungen zu bearbeiten. Mitglieder einer Arbeitsgruppe sind diejenigen Mitglieder des Experten-Netzwerks, die sich für die deklarierte Aufgabe zur Verfügung stellen.

Die Arbeitsgruppen bestimmen ihren Arbeitsrhythmus selber, je nach Aufgabenstellung und Ressourcen der Teilnehmer. Sie berichten mindestens einmal jährlich an einer Vollversammlung über die Resultate ihrer Arbeit. Gegen aussen können sie nur im eigenen Namen auftreten.

 
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