Organisation: Vorstand, Mitglieder, Mitgliederversammlung, Arbeitsgruppen
- Die Mitgliederversammlung ist das zentrale Organ
des Experten-Netzwerks und findet einmal jährlich statt.
- Mitglieder des Experten-Netzwerks können
alle diejenigen Personen und Institutionen sein, die beruflich
in der Behandlung, Erforschung und/oder Prävention von Essstörungen
tätig sind.
- Es wird unterschieden zwischen Einzelmitgliedern
und Institutions- Mitgliedern.
- Der Vorstand besteht aus 5-7 Mitgliedern
des Experten-Netzwerks. Sie wird alle zwei Jahre an Mitgliederversammlung
gewählt.
- Verschiedene Arbeitsgruppen zu relevanten Themen
(z.B. Behandlungsstandards) sind aktiv und treffen sich mehrmals
jährlich.
Die Organisationsform des Experten-Netzwerks Essstörungen
Schweiz ist die eine Vereins mit einem internen Geschäftsreglement.
Die Organe des Experten-Netzwerks sind:
1. Vorstand
Der Vorstand des Experten-Netzwerks Essstörungen
Schweiz besteht aus 3-5 Mitgliedern des Experten-Netzwerks. Sie
wird von den anwesenden Mitgliedern der Vollversammlung alle zwei
Jahre gewählt. Sie koordiniert die Aktivitäten des Experten-Netzwerks
im Sinne seiner Ziele und Anliegen (siehe oben). Sie vertritt das
Experten-Netzwerk gegen Aussen.
2. Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das zentrale Organ des Experten-Netzwerks.
Die Teilnahme möglichst aller Mitglieder wird erwartet, um
laufende Entwicklungen frühzeitig zu erfassen, die Tätigkeit
des Experten-Netzwerks breit abzustützen und die persönlichen
Kontakte - ein wesentlicher Bestandteil des Netzwerks - zu vertiefen.
Die Mitgliederversammlung finden jährlich statt.
3. Arbeitsgruppen
Arbeitsgruppen werden gebildet, um Teilziele des Experten-Netzwerks
Essstörungen voranzutreiben und aktuelle Themen und Problemstellungen
aus dem Bereich Essstörungen zu bearbeiten. Mitglieder einer
Arbeitsgruppe sind diejenigen Mitglieder des Experten-Netzwerks,
die sich für die deklarierte Aufgabe zur Verfügung stellen.
Die Arbeitsgruppen bestimmen ihren Arbeitsrhythmus selber, je
nach Aufgabenstellung und Ressourcen der Teilnehmer. Sie berichten
mindestens einmal jährlich an einer Vollversammlung über
die Resultate ihrer Arbeit. Gegen aussen können sie nur im
eigenen Namen auftreten.
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